Alles neu bei der GrundsteuererklärungAb 2025 darf die alte Grundsteuer nicht mehr erhoben werden. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frist gesetzt, weil die bisherigen Berechnungen auf veralteten Werten von 1964 in Westdeutschland und 1935 in Ostdeutschland beruhen, was zu ungerechter Besteuerung geführt hat.
Für die neue Berechnung der Steuersätze benötigen die Finanzämter zahlreiche Daten. Diese müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohn- und Gewerbeimmobilien zwischen Anfang Juli und Ende Oktober 2022 über das Steuerportal "ELSTER" einreichen. Ausnahmen auf Papier sind nur für ältere und hilfsbedürftige Menschen erlaubt, die nicht über die entsprechende Technik verfügen. Eine rechtzeitige Übermittlung der Daten an den Fiskus ist gesetzlich vorgeschrieben. Nach einem Versäumen der Frist wollen die Finanzämter nur eine Mahnung versenden. Danach drohen Verspätungszuschläge und Geldstrafen bis zu 25.000 Euro. Für Immobilien, für die auch nach einer Mahnung keine Daten übermittelt wurden, nehmen die Finanzämter eine Schätzung vor. Die fällt in der Regel zu Ungunsten der Eigentümer aus.
Grundsätzlich sind folgende Punkte bei der neuen Grundsteuer, zum Stichtag 01. Januar 2022, gefragt:
- Grundbuchdaten - Aktenzeichen - Grundstücksfläche - Bodenrichtwert - Immobilienart - Art der Nutzung - Alter des Gebäudes - Wohn- / Nutzfläche - Anzahl der Wohnungen und Garagen
Dafür gelten, je nach Bundesland, andere Regeln und Daten. Denn jedes Land konnte sein eigenes Berechnungsmodell für die Grundsteuer beschließen. Grundsteuer für BayernFür Grundstücke wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Damit wird im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert, dass die Grundsteuer automatisch steigt.
Welche Daten werden in Bayern benötigt:
- Aktenzeichen und Lagedaten (im Anschreiben des Finanzamtes oder im letzen Grundsteuerebescheid genannt) - Die Steuernummer und die Steuer-Identifikationsnummer (im Einkommenssteuerbescheid) - Flurstücksdaten (im Notarvertrag, Grundbuchauszug, Katasterauszug oder kostenlos abrufbar unter Bayernatlas (hier geht zum LINK) - Angabe der Gebäude- und Grundstücksfläche (Wohn- und Nutzflächenberechnung oder Bauplan) - Ertragsmesszahl für landwirtschaftliche Flächen (abrufbar über Bayernatlas LINK)
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